Niemand wünscht sich, dass es beim eigenen Bauvorhaben zu Problemen kommt und dennoch sind Streitigkeiten während der Bauphase und bei in der Folgezeit auftretenen Mängeln nicht selten.
Wir begleiten Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen von baurechtlichen Streitigkeiten. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmer als auch Bauherren bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Das private Baurecht ist die Grundlage der rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Das private Baurecht basiert auf der Grundlage des Werkvertragsrechts, welches im BGB geregelt ist, bzw. auf der VOB/B. Hierin sind insbesondere die Beziehungen der am Bau Beteiligten untereinander, d.h. der Bauherren, Generalunternehmer und Generalübernehmer einerseits, und deren Auftragnehmern, wie Ingenieuren, Architekten und Bauunternehmern andererseits, geregelt.
Gerne übernehmen wir für Sie die baubegleitende Beratung, die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die Geltendmachung, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie die Betreuung von Nachtragsforderungen unter Berücksichtigung der im Vertrag aufgeführten Kalkulationsgrundlagen. Des Weiteren unterstützen wir Sie in allen Belangen der Beweissicherung, hierbei insbesondere bei der Verfahrensführung selbstständiger Beweisverfahren.