Notare


In der vorsorgenden Rechtspflege sind wir für Sie auch als Notare in Wetter und Marburg tätig. Wir übernehmen als unabhängige Anwaltsnotare die Beglaubigung und Beurkundung sämtlicher Rechtsvorgänge.

Im Rahmen der notariellen Beurkundung erstellen wir Urkunden über einen bestimmten Rechtsvorgang. Diese Urkunde gilt als rechtsmäßige Vereinbarung für alle am Rechtsvorgang beteiligten Personen.

Während die notarielle Beurkundung bei einigen Rechtsvorgängen wie beispielsweise dem Grundstückskauf gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es andere Bereiche, in denen sich eine solche Beurkundung empfiehlt.

Demzufolge können Sie unseren notariellen Rat sowie die notarielle Vertragsgestaltung in verschieden Gebieten in Anspruch nehmen. In der Regel sind notarielle Leistungen in Bereichen von Immobiliengeschäften, für Unternehmen, im Erbrecht, bei lebzeitiger Schenkung, in Familienangelegenheiten, bei der Notfallvorsorge oder Streitschlichtung notwendig.


Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Online-Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

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Warum ist eine notarielle Beurkundung notwendig?

Die notarielle Beurkundung gilt als Nachweis über bestimmte Vereinbarungen oder einer Willenserklärung. Bestimmte Verträge oder Handlungen werden erst dann rechtswirksam, wenn sie von einem entsprechenden Notar beurkundet werden. Bei anderen Sachverhalten empfiehlt es sich, eine notarielle Beglaubigung erstellen zu lassen, um sich in Rechtssicherheit zu wissen.


In welchen Fällen ist eine notarielle Beurkundung notwendig?

Eine notarielle Beurkundung ist in solchen Rechtsgeschäften notwendig, die als „beurkundungspflichtig“ gelten. Haben Ihre Rechtsgeschäfte für alle Beteiligten eine grundlegende wirtschaftliche bzw. soziale Bedeutung oder sind sonst erhebliche Gefahren damit verbunden, sieht der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung vor.

  • beim Erwerb oder der Veräußerung von Grundbesitz bzw. Wohnungseigentum,
  • bei Grundpfandrechten (Grundschulden, Hypotheken),
  • bei der Gründung, Änderung oder Umwandlung von Kapitalgesellschaften (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft),
  • bei Erbverträgen,
  • bei Eheverträgen.
  • Bei Schenkungsversprechen

Wann empfiehlt sich eine Beurkundung?

Neben solchen Rechtsgeschäften, die als beurkundungspflichtig  gelten, gibt es einige gute Gründe, bestimmte Rechtsgeschäfte notariell beurkunden zu lassen.

Mit einer notariellen Beglaubigung sind Sie immer auf der sicheren Seite. Im Zuge einer umfangreichen notariellen Beratung werden Sie nicht nur über alle rechtlichen Aspekte des Rechtsvorgangs informiert. Durch die Beurkundung Ihrer Rechtsvorgänge sorgen Sie außerdem für die Stabilität und Sicherheit Ihrer rechtlichen Zukunft. 

Außerdem gewährleisten Sie mithilfe einer notariellen Beglaubigung die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Potentielle Konflikte können so bereits im Vorfeld vermieden und konkrete Regelungsziele festgehalten werden. Im künftigen Rechtsverkehr gewinnt die notarielle Urkunde eine besondere Anerkennung und gilt auch als juristisch korrekte und vollständige Wiedergabe der getroffenen Vereinbarungen.

Eine notarielle Beurkundung empfiehlt sich in folgenden Sachverhalten:

  • bei Verfügungen von Todes wegen (wenn nicht beurkundungspflichtig),
  • bei der Erstellung von einer Vorsorgevollmacht,
  • bei Patientenverfügungen zum Festlegen des Willens eines Patienten,
  • bei Regelungen für die Unternehmensnachfolge oder des Unternehmensübergangs,
  • bei der Gründung, Änderung oder Umwandlung von Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft),
  • bei der Regelung des Zusammenlebens nichtehelicher Partner.

Was ist der Unterschied zwischen einem Notar und einem Anwaltsnotar?

Der grundlegende Unterschied zwischen einem hauptberuflichem Notar und dem Anwaltsnotar liegt darin, dass der Anwaltsnotar neben seinem Notaramt noch den Beruf des Rechtsanwalts ausübt.

Damit mögliche Interessenskonflikte ausgeschlossen werden können, gibt es einige Gesetze, die für Anwaltsnotare gelten. So bestimmen sogenannte Mitwirkungsverbote darüber,  wann und ob Anwaltsnotare als Notar tätig werden dürfen. Sind diese beispielsweise in einer Angelegenheit bereits in der Vergangenheit als Rechtsanwälte tätig gewesen, dürfen sie in dieser Angelegenheit nicht als Notar tätig werden (und umgekehrt). Bei Verstößen gegen das Mitwirkungsverbot kann eine Amtsenthebung die Folge sein.


Wie läuft eine notarielle Beurkundung ab?

Vor der Beurkundung hat der Notar die Aufgabe, den Rechtsvorgang zu analysieren und ihn anschließend schriftlich zu formulieren. Darin wird außerdem auch der Wille aller beteiligten Parteien klar definiert und festgehalten.

Die Beurkundung läuft unabhängig vom Rechtsgeschäft in folgenden Schritten ab:

  • der Notar überprüft die Identität und Geschäftsfähigkeit aller Parteien,
  • er klärt alle beteiligten Personen über dessen Rechte und Pflichten auf,
  • diese Erklärung wird vom Notar in die Urkunde aufgenommen,
  • der Notar liest die Urkunde vor,
  • die Vertragsparteien genehmigen den Inhalt der Urkunde,
  • die Urkunde wird von allen Parteien und dem Notar unterschrieben,
  • die Parteien erhalten jeweils eine beglaubigte Kopie der Beurkundung und der Notar behält das Original.

Wie hoch sind die Kosten der notariellen Beurkundung?

Im Rahmen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) ist für jede Art von Rechtsgeschäft ein festgelegter Kostensatz angesetzt. Dieser muss von den anerkannten Notaren eingehalten werden. Abhängig von Umfang und Aufwand des Notars, unterscheidet sich der Kostensatz, der sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Die Beurkundungsgebühr ist beispielsweise abhängig vom Umfang der notariellen Beratung aller Parteien, dem Beurkundungsentwurf und dem Ablauf der notariellen Beurkundung.

Notare

Notar mit dem Amtssitz in Wetter (Hessen)

Dr. Andreas Kögel

Dr. Andreas Kögel

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenz-und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Erbrecht

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Notar mit dem Amtssitz in Marburg

Christian Kögel

Christian Kögel

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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