Das Handels- und Gesellschaftsrecht durchzieht das gesamte Geschäftsleben in nahezu allen Bereichen.
Schon bei der Gründung von Unternehmen stellen sich bereits die Fragen nach dem Namen, der optimalen Gesellschaftsform, der Ausgestaltung von Verträgen mit Kunden, Lieferanten usw.
Bei der Abwicklung von Geschäften geht es um die ordnungsgemäße Bevollmächtigung, Fragen nach Haftungen und die Auflösung von Verträgen. Beim Verkauf oder der Auflösung von Unternehmen schließlich müssen Interessen der Gesellschafter wahrgenommen, ausgewogene Vertragswerke entworfen und die Interessen Dritter, wie z.B. von Arbeitnehmern, umfassend beachtet werden.
Hierbei stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen vollumfänglich zur Verfügung. Die Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten hat hierbei oberste Priorität. Hierbei ist es für uns selbstverständlich, Sie fachübergreifend zu beraten.